Corona-Überbrückungshilfe

Bund setzt Hilfsprogramm für Unternehmen fort

Viele Unternehmen mussten im Zuge der Corona-Krise den Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken. Mit der Corona-Überbrückungshilfe unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige. So sollen während der Pandemie verzeichnete Umsatzrückgänge abgemildert und wirtschaftliche Existenzen gesichert werden.

Fortsetzung der Überbrückungshilfe bis Juni 2021

Die Überbrückungshilfe war für die drei Monate Juni, Juli und August 2020 geplant. Da viele Unternehmen aufgrund der Pandemie weiterhin unter großen Umsatzeinbußen leiden, hat der Bund eine zweite und dritte Phase beschlossen. Die Überbrückungshilfe III läuft bis Juni 2021. Dazu gehört auch die "Neustarthilfe für Soloselbstständige". Mit dieser sollen Soloselbstständige, insbesondere Künstler und Kulturschaffende finanziell unterstützt werden. In der dritten Phase der Überbrückungshilfe unterstützt der Bund unter anderem auch Unternehmen, die aufgrund der von der Regierung beschlossenen Maßnahmen direkt geschlossen bleiben müssen.

Informieren Sie sich über die Phasen des Hilfsprogramms

Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Überbrückungshilfe erfüllen müssen und wie Sie einen Antrag auf Förderung stellen können. Bitte beachten Sie die vom Bund vorgegebenen Fristen für die Phasen der Überbrückungshilfe.

Zuletzt aktualisiert am 9. Februar 2021

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.