Die Vertreterversammlungen der VR Bank Westthüringen eG und der Nordthüringer Volksbank eG haben am 25. und 26. Juni 2024 mehrheitlich für eine Fusion gestimmt. Der Vorstand der durch die Fusion geschaffenen VR Bank in Thüringen eG blickt mit Stolz auf die Geschichte beider Banken. Mit der Fusion entsteht eine starke Genossenschaftsbank mit einer Bilanzsumme von 1,934 Mrd. Euro und rund 250 Mitarbeitern. Das neue Geschäftsgebiet besteht aus 22 Filialen und 15 SB-Filialen.
Fusion
Aus der VR Bank Westthüringen und der Nordthüringer Volksbank wird künftig Ihre VR Bank in Thüringen eG
Regional. Digital. Nachhaltig.
Unter dem Leitsatz: Regional. Digital. Nachhaltig werden die Kräfte gebündelt zu einer gemeinsamen leistungs- und finanzstarken regionalen Genossenschaftsbank. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Unser Aufsichtsrat
Der neue Aufsichtsrat besteht aus insgesamt 5 Mitgliedern der VR Bank Westthüringen eG und aus 5 Mitgliedern der Nordthüringer Volksbank eG. Den Vorsitz übernimmt Alexander Link, stellvertretender Vorsitzender ist Norbert Bingel.
Unsere Vorstände
Fusionssteckbrief
Unser neuer Name
Die rechtlich übernehmende Bank wird die Nordthüringer Volksbank eG und die technisch übernehmende Bank die VR Bank Westthüringen eG. Die aus beiden Instituten entstehende Bank heißt VR Bank in Thüringen eG.
Die Eintragung im Genossenschaftsregister erfolgt voraussichtlich im Oktober 2024, erst danach kann der neue Name auch offiziell verwendet werden.
Filialen und Mitarbeiter
Mit 22 Filialen und 15 SB-Filialen sowie rund 250 Mitarbeitern im Unstrut-Hainich-Kreis, im Wartburgkreis, im Kyffhäuserkreis und in den Landkreisen Gotha, Nordhausen, Sömmerda betreut die neue Genossenschaftsbank ihre privaten und gewerblichen Mitglieder und Kunden. Fusionsbedingte Filialschließungen und Kündigungen wird es nicht geben.
Die neue Adresse unserer Hauptstelle
VR Bank in Thüringen eG
Sitz:
Obermarkt 17
99974 Mühlhausen
Telefon: 036014740
Fax: 036014745
E-Mail Adresse: mail@vrbank-in-thueringen.de
Internet: www.vrbank-in-thueringen.de
Häufige Fragen zur Fusion (FAQ)
Besonderheiten zur technischen Fusion vom 25.-28. Oktober 2024
Am Fusionswochenende stehen Ihnen unsere Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker nur in eingeschränktem Umfang zur Verfügung. Dies betrifft auch die Nutzung von Geldautomaten anderer Banken und Zahlungen über Karten-Terminals im Handel, sowie das OnlineBanking und die Banking App. Bitte beachten Sie dies unter anderem bei Kartenzahlungen in Geschäften.
Planen Sie beispielsweise, größere Einkäufe zu tätigen, empfehlen wir Ihnen sich mit ausreichend Bargeld zu versorgen oder zur Sicherheit Ihre Kreditkarte zu nutzen. Kreditkartenzahlungen sind während der gesamten Zeit ohne Einschränkungen möglich.
Nach erfolgreicher technischer Fusion stehen Ihnen alle SB-Geräte, Onlinefunktionen und auch die Kartenzahlungen wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Unser Zeitplan für das Fusionswochenende und die damit verbundenen Einschränkungen sehen wie folgt aus:
Donnerstag, 24. Oktober:
Für Zahlungen, die bis 25. Oktober beim Empfänger sein müssen, können Sie Überweisungen auf dem bisherigen Weg unter Ihrer alten IBAN bis 24. Oktober beauftragen. Beleghafte Überweisungen, die später eingehen, verbuchen wir erst am 28. Oktober. Telefonisch oder online erteilte Aufträge werden an diesem Tag noch wie gewohnt ausgeführt.
Für Zahlungen, die bis 28. Oktober beim Empfänger sein müssen, empfehlen wir Ihnen, diese Zahlungen bereits bis zum 24. Oktober auf dem bisherigen Weg unter Ihrer alten IBAN zu beauftragen.
Sollte dies im Einzelfall, z. B. wegen eines hohen Betrages, nicht möglich sein, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Kundenberater Kontakt aufzunehmen, damit eine individuelle Lösung vereinbart werden kann.
Zahlungen, die ab dem 29. Oktober beim Empfänger sein müssen: Bitte führen Sie ab dem 28. Oktober zunächst die erforderlichen Umstellungen durch und reichen ab dem 28. Oktober Zahlungsaufträge nur noch mit Ihrer neuen IBAN ein.
ab Freitag, 25. Oktober:
Alle Filialen der ehemaligen Nordthüringer Volksbank eG sind geschlossen. Das KundenDialogCenter ist auf allen Kanälen nicht erreichbar. Online- und Mobile-Banking stehen ab ca. 19 Uhr bis voraussichtlich Sonntag, 27. Oktober, nicht zur Verfügung.
ab Samstag, 26. Oktober:
Die Geldausgabeautomaten stehen nur eingeschränkt zur Verfügung, ebenso die Aus- und Einzahlungsgeräte. Die Kontoauszugsdrucker sind in dieser Zeit nicht verfügbar.
ab Sonntag, 27. Oktober:
Die gesamte Selbstbedienungstechnik in den Filialen, das OnlineBanking und die BankingApp, werden sukzessive wieder zur Verfügung stehen.
ab Montag, 28. Oktober:
Alle Filialen und die Selbsbedienungstechnik stehen wie gewohnt wieder zur Verfügung.
Das KundenDialogCenter erreichen Sie unter der 036014740 von Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie jedoch, dass es zu längeren Wartezeiten aufgrund der technischen Fusion kommen kann. Wir bitte hier um Ihr Verständnis!
Am Freitag, 25. Oktober, bleiben die Filialen der Nordthüringer Volksbank eG ganztägig aufgrund der technischen Fusion geschlossen.
Ab Montag, 28. Oktober, erreichen Sie uns dann wieder wie gewohnt zu den normalen Öffnungszeiten.
Bei folgenden Anwendungen kommt es zeitweise zu Einschränkungen:
- Geldautomaten (Ein- und Auszahlungen)
- SB-Terminals
- Kontoauszugsdrucker
- Kartenzahlungen mit der girocard
Am Freitag, 25. Oktober, steht der telefonische Kundenservice der Nordthüringer Volksbank eG nicht zur Verfügung.
Ab Montag, 28. Oktober, erreichen Sie uns dann wieder im gewohnten Umfeld als neues Serviceteam. Merken Sie sich hier schon einmal die 036014740 als neue Nummer von Montag bis Freitag von 08:00-18:00 Uhr vor.
Vom 25. bis 28. Oktober kann es mit Ihrer Bankkarte zu Einschränkungen bei der Geldautomatennutzung sowie bei der Zahlung im Handel kommen. Bitte versorgen Sie sich vorab mit ausreichend Bargeld.
Kreditkarten können am Fusionswochenende im Rahmen des vereinbarten Limits uneingeschränkt genutzt werden.
Das OnlineBanking und die BankingApp stehen ab Freitag, den 25.10.2024 ab ca. 20:00 Uhr während des gesamten Wochenendes voraussichtlich nicht zur Verfügung.
Weiterhin:
- "Umsätze älter 30 Tage" werden auch danach zeitweise nicht angezeigt und stehen Ihnen spätestens Ende Oktober wie gewohnt zur Verfügung.
- Bei gespeicherten Überweisungsvorlagen, Lastschriftvorlagen werden die Bankverbindungsdaten automatisch angepasst.
- Alle Terminüberweisungen werden ausgeführt.
Die Zugangsdaten zum OnlineBanking bleiben identisch.
Kunden der Nordthüringer Volksbank eG müssen nach der technischen Fusion bei der ersten Anmeldung eine erneute Anmeldung mit dem Benutzernamen/Alias bzw. dem VR-NetKey und der aktuellen PIN vornehmen.
Weiterhin muss die Zustimmung für die Anzeige der Verbundverträge einmalig aktualisiert werden.
Nach der technischen Fusion ist bei der ersten Anmeldung eine erneute Anmeldung mit dem Alias bzw. dem VR-NetKey und der aktuellen PIN erforderlich. Bei gespeicherten Überweisungsvorlagen, Lastschriftvorlagen werden die Bankverbindungsdaten angepasst. Alle Terminüberweisungen werden ausgeführt. Die Zugangsdaten bleiben unverändert. Danach ist eine Anmeldung per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung wieder möglich, falls diese aktiviert war.
Weiterhin muss die Zustimmung für die Anzeige der Verbundverträge einmalig aktualisiert werden.
Für die Umstellung in den unterschiedlichsten Softwareprodukten bzw. Zahlungsverkehrsprogrammen gibt es - je nach Anbieter - unterschiedliche Vorgehensweisen.
In unseren Softwareprodukten: Networld-Software und ProfiCash, stellen wir einen automatischen Umstellungsassistenten für die Konten von Auftraggebern, Zahlungsempfängern und Zahlungspflichtigen zur Verfügung.
Anbei eine Auswahl von Anleitungen und Links, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Ist Ihr Anbieter nicht mit dabei, setzen Sie sich bitte mit diesen in Verbindung.
Anleitungen und Links:
- Allgemeine Umstellungshinweise zur Fusion (ca. 100 KB)
- Anleitung VR-Networldsoftware mit Fusions-Assistent (ca. 160 KB)
- Anleitung VR-Networldsoftware manuell (ca. 760 KB)
- Anleitung VR-Networldsoftware mit VR-NetworldCard/HBCI-Karte (ca. 700 KB)
- Anleitung ProfiCash mit Assistent (ca. 250 KB)
- Anleitung ProfiCash manuell (ca. 550 KB)
- Anleitung ProfiCash mit EBICS (ca. 570 KB)
- Anleitung StarMoney (ca. 400 KB)
- Anleitung S-Firm mit NetworldCard/HBCI-Karte (ca. 450 KB)
- Anleitung S-Firm manuell (ca. 490 KB)
- Link für WISO-Produkte von Buhl (Mein Geld, Konto online)
- Link für Alf-BanCo Produkte
- Link für Bank X Produkte
- Link für Lexware Finanzmanager Produkte
Phishing im Rahmen von Fusionen
Bitte seien Sie sich bewusst, dass Betrüger Bankfusionen häufig nutzen, um an persönliche Informationen von Bankkunden zu gelangen.
Unsere Mitarbeiter werden Sie niemals telefonisch kontaktieren, um Sie persönlich nach Daten, PIN oder TAN zu fragen oder Sie bitten diese preiszugeben.
Von Mittwoch, 23. Oktober - Sonntag, 27. Oktober können Sie keine Auslandsüberweisungen über das OnlineBanking oder ein Softwareprodukt einstellen.
Die Funktion steht Ihnen erst ab Montag, 28 Oktober, wieder zur Verfügung.
Alle bestehenden Überweisungs- und Lastschriftvorlagen werden automatisch auf Ihre neue Bankverbindung angepasst. Sollten Sie Empfängerinnen oder Empfänger bei uns im Hause haben, empfehlen wir Ihnen, die Überweisungsvorlage auf deren neue IBAN abzuändern, auch wenn die Zahlungen vorerst mit der alten IBAN weitergeleitet werden.
Ihre Daten (Kontoumsätze, Überweisungs- und Lastschriftvorlagen) sowie alle Kontoauszüge und Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach im OnlineBanking und der BankingApp bleiben erhalten und stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Sollten Sie Konten bei beiden Banken führen und kommt es infolgedessen zu notwendigen Anpassungen im OnlineBanking, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Wenn Sie nach erfolgter technischer Fusion eine Lastschrift zurückgeben möchten, die bereits vor der technischen Fusion von Ihrem Konto abgebucht wurde, so wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Eine Online-Rückgabe von Lastschriften mit Buchungsdatum vor der technischen Fusion ist nach dieser nicht mehr möglich.
Die Lastschriften, die nach der technischen Fusion gebucht werden, können von Ihnen selbstverständlich wie gewohnt auch online zurückgegeben werden.
In Vorbereitung auf die technische Fusion können im Zeitraum vom 07.10. - 28.10.2024 keine Mitgliedschaften abgeschlossen werden. Daher steht Ihnen die Funktion im OnlineBanking nicht zur Verfügung.
Allgemeine Fragen zur Fusion
Unsere beiden Banken sind fest in der Region verwurzelt und in ihren jeweiligen Geschäftsgebieten erfolgreich. Die dynamischen Veränderungen im Finanzdienstleistungssektor wirken sich jedoch auch unmittelbar auf uns als Regionalbanken aus. Durch die Verschmelzung beider Häuser entsteht aus einer Position der Stärke heraus eine noch leistungsstärkere Genossenschaftsbank, die den Herausforderungen der nächsten Jahre noch besser gewachsen sein wird.
Wir sehen in der angestrebten Fusion eine historische Chance, die richtigen strategischen Weichenstellungen für die Zukunft vorzunehmen. Beide Banken passen wirtschaftlich und in Bezug auf die Unternehmenskultur perfekt zusammen und ergänzen sich gut aufgrund der angrenzenden Geschäftsgebiete. Gemeinsam können wir die aktuellen und künftigen Herausforderungen erfolgreich angehen und gleichzeitig einen erheblichen Mehrwert schaffen: für unsere Kundinnen und Kunden, unsere Mitglieder und unsere Mitarbeitenden.
Die Vorstände Peter Herbst und Marco Schmidt (jeweils Nordthüringer Volksbank) sowie Ralf Schomburg und Mario Werneburg (jeweils VR Bank Westthüringen) werden auch die Geschicke des fusionierten Hauses lenken.
Der neue Aufsichtsrat besteht aus insgesamt 5 Mitgliedern der VR Bank Westthüringen eG und aus 5 Mitgliedern der Nordthüringer Volksbank eG. Den Vorsitz übernimmt Alexander Link, stellvertretender Vorsitzender ist Norbert Bingel.
Der zukünftige Sitz der VR Bank in Thüringen wird in Mühlhausen/Thüringen sein.
VR Bank in Thüringen eG
Obermarkt 17
99974 Mühlhausen
Telefon: 036014740
Telefax: 036014745
E-Mail: mail@vrbank-in-thueringen.de
Internet: www.vrbank-in-thueringen.de
Mit 22 Filialen und 15 SB-Filialen sowie rund 250 Mitarbeitern im Unstrut-Hainich-Kreis, im Wartburgkreis, im Kyffhäuserkreis und in den Landkreisen Gotha, Nordhausen, Sömmerda betreut die neue Genossenschaftsbank ihre privaten und gewerblichen Mitglieder und Kunden.
Regionalität und Nähe zum Kunden sind seit jeher unser genossenschaftliches Erfolgsrezept. Die Entscheidungskompetenzen unserer erstklassigen, vielfach vor Ort verwurzelten Mitarbeiter bleiben erhalten. Kurze und schnelle Entscheidungswege sind unsere besondere Stärke. Durch die Optimierung und Automatisierung von Prozessen wollen wir noch effizienter werden und die Abläufe für unsere Kunden in Zukunft sogar noch weiter verbessern.
Die Etappen der Fusion:
- Absichtserklärung
- Information der Vertreter beider Banken über die Fusionsabsicht
- Beschlussfassende Vertreterversammlung im Juni 2024
- Juristische Fusion voraussichtlich im Oktober 2024 - Eintragung in das Genossenschaftsregister
- Technische Fusion vom 25. - 28.Oktober 2024 - Technische Verschmelzung beider Banken, Start der gemeinsamen Website, Zusammenführung bankinterner Systeme
Es gibt keine Überschneidungen des Geschäftsgebietes und damit auch keine überlappenden Standorte. Beide Banken haben ein Konzept, um die persönlichen oder digitalen Kontaktpunkte mit den Kunden weiter zu optimieren, und investieren dafür in zukunftsträchtige Techniken, unabhängig von einer Fusion.
Nein. Eine neue Beraterzuordnung wird es durch die Fusion nicht geben, d.h. Ihre gewohnten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind unverändert. Wir werden weiterhin sowohl die „regionale Nähe“ als auch die „digitale Nähe“ zum Kunden pflegen und ausbauen mit dem Ziel, dem Kunden dort zu begegnen, wo er gerade ist.
Regionale Nähe bedeutet, dass qualifizierte Betreuung für Privat- und Firmenkunden in den Regionen mit hoher Qualität möglich ist und ausreichende Kompetenzen vor Ort für schnelle Entscheidungen sorgen.
Digitale Nähe heißt z.B., den Kunden ein umfassendes KundenDialogCenter mit hoher Erreichbarkeit anzubieten, in dem sie alle alltäglichen Bankgeschäfte von überall aus erledigen können. Digitale Nähe heißt aber auch, Kunden kompetent mittels Videoberatung zu unterstützen und den Kunden ein umfassendes Banking - online und mobil - anzubieten.
Damit bieten wir unseren Mitgliedern und Kunden ganz neue Beratungs- und Serviceangebote bei der Vernetzung der digitalen und der persönlichen Welt.
Unter www.vrb-th.de oder www.vrbank-in-thueringen.de erreichen Sie unsere neue Internetseite.
Die Funktionen unserer Internetseite ändern sich nicht. Sie werden Ihr OnlineBanking an gewohnter Stelle finden.
Bitte rufen Sie nach dem 27. Oktober 2024 Ihr OnlineBanking über www.vrb-th.de oder www.vrbank-in-thueringen.de auf.
Ihre Zugangsdaten bleiben gleich (VR-NetKey bzw. Alias und PIN). Bitte ändern Sie Ihren Favoriten oder Lesezeichen auf www.vrb-th.de oder www.vrbank-in-thueringen.de
Die Bankleitzahl der neuen VR Bank in Thüringen eG lautet: 82064038.
Der einheitliche BIC (Bank Identifier Code) ist: GENODEF1MU2.
Die Kunden der jetzigen Nordthüringer Volksbank eG erhalten die neue Bankleitzahl und den neuen BIC. Für die Kunden der VR-Bank Westthüringer eG ändert sich nichts.
Alle Kunden werden schriftlich über ihre neuen Bankverbindungsdaten informiert.
Wir informieren alle Kunden der Altbank Nordthüringer Volksbank eG per Brief über ihre neuen Kontonummern und IBANs. Die Anschreiben werden Sie in der Zeit um die technische Fusion erhalten. Sie können die alte Kontonummer bzw. IBAN vorerst weiter nutzen.
Die neue Bankleitzahl/BIC, die neue Kontonummer/IBAN sowie der neue Bankname dürfen nur zusammen verwendet werden.
Wenn Sie Konten bei der Nordthüringer Volksbank eG und bei der VR-Bank Westthüringen eG führen, wird Ihr Berater mit Ihnen über eine Zusammenlegung sprechen und diese nach Ihren Wünschen umsetzen. Hierzu werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Wir möchten unsere Kunden bei dem Umstellungsprozess so gut wie möglich unterstützen.
Die Änderung Ihrer Kontodaten werden wir großen Unternehmen, zum Beispiel Rundfunk-, Telefon- und Stromanbietern zentral mitteilen.
In Ihren Online-Einkaufskonten, zum Beispiel bei Amazon, müssen Sie die neuen Kontodaten selbst hinterlegen. Auch Ihren Arbeitgeber und Privatpersonen, von denen Sie Zahlungen erhalten, sollten Sie selbst benachrichtigen.
Überweisungen mit alter IBAN und altem BIC werden während einer Übergangszeit von 24 Monaten nach der Fusion auf Ihr Konto weitergeleitet.
Diese werden wie bisher ausgeführt. Gleichzeitig muss auch für diese Zahlungen schrittweise die neue IBAN geändert werden.
Große Institutionen und Unternehmen informieren wir für Sie automatisch (z.B. Strom-, Rundfunk-, Telefon-Anbieter, Deutsche Rentenversicherung usw.).
Ihren Arbeitgeber und andere Zahlungspartner, wie Vereine oder lokale Unternehmen, usw. informieren Sie bitte selbst.
Verwenden Sie ab dem 25. Oktober nur noch die neuen Bankverbindungsdaten. Ihre bereits bestehenden Zahlungseingänge & -ausgänge (z.B. Lastschriften, Daueraufträge) leiten wir bis auf weiteres wie gewohnt weiter. Wir stellen sicher, dass diese Zahlungen auch weiterhin ankommen. Perspektivisch muss auch bei diesen Zahlungen die IBAN aktualisiert werden. Sie erhalten in jedem Fall frühzeitig eine Mitteilung, ab wann diese Weiterleitung endet. Eingänge und Abbucher, die noch die alte IBAN nutzen, teilen wir Ihnen dann selbstverständlich mit.
Alle größeren Institutionen erhalten von uns automatisch Benachrichtigungen über die Änderung der IBAN. Allerdings haben wir keinen Einfluss darauf, ob die Anbieter aufgrund unserer Benachrichtigung die Datenänderung vornehmen. Bitte weisen Sie daher Ihre Kunden und Lieferanten im Rahmen Ihrer üblichen Korrespondenz eigenständig auf die neue IBAN hin.
Ja, Sie können Ihre girocard nach der technischen Fusion wie gewohnt weiter nutzen. Ihre PIN bleibt gültig.
Wichtig:
Am Fusionswochenende vom 25.-28. Oktober steht Ihre girocard bei Zahlungen in Geschäften nur eingeschränkt zur Verfügung. Planen Sie für diese Zeit größere Einkäufe, empfehlen wir Ihnen zur Sicherheit Ihre Kreditkarte oder Bargeld zu verwenden. Ihre Kreditkarte (Mastercard oder Visa) funktioniert ohne Einschränkungen bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter. Die aktuelle PIN bleibt gültig.
Nach der technischen Fusion ist bei der ersten Anmeldung eine erneute Anmeldung mit dem Alias bzw. dem VR-Netkey und der aktuellen PIN erforderlich. Bei gespeicherten Überweisungsvorlagen und Lastschriftvorlagen werden die Bankverbindungsdaten angepasst. Alle Terminüberweisungen werden ausgeführt. Die Zugangsdaten bleiben unverändert. Danach ist eine Anmeldung per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung wieder möglich, falls diese aktiviert war.
Ihre Kreditkarte und zugehörige Geheimzahl bleibt bis zu dem auf der Karte angegebenen Datum gültig.
Ihre girocard (Debitkarte) können Sie vorerst weiter verwenden. Sie erhalten rechtzeitig eine neue Bankkarte per Post. Ihre Geheimzahl bleibt unverändert gültig. Sie haben aber an allen Geldautomaten die Möglichkeit, Ihre PIN individuell zu ändern. Mit dem ersten Einsatz Ihrer neuen Karte wird Ihre alte Karte automatisch ungültig.
Ihre Daueraufträge stellen wir für Sie automatisch und kostenfrei um.
Sie Ihre digitale girocard auch nach der technischen Fusion weiter nutzen. Möchten Sie die Karten- und Kontodaten in der Pay-App auf die Daten der neuen VR Bank in Thüringen eg aktualisieren, können Sie dieses nach der technischen Fusion tun. Hier gehen Sie folgendermaßen vor:
1) Die „Pay-App“ deinstallieren, ohne die digitale girocard vorher zu kündigen. Bitte beachten Sie, dass vorhandene digitalisierte Kreditkarten ebenfalls gelöscht werden.
2) Die „Pay-App“ erneut installieren und beim ersten Aufruf die bestehende Karte über das entsprechende Hinweis wieder herstellen. Über den „Wiederherstellungsprozess“ wird die digitale girocard automatisch mit den neuen Karten- und Kontodaten angelegt. Eine „Neukartenbestellung“ ist nicht notwendig.
Digitalisieren Sie ggf. anschließend Ihre digitale Kreditkarte mithilfe der Pay-App erneut. Ihnen entstehen hierbei keine neuen Kosten.
Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.
Ihre digitale Kreditkarte (Mastercard oder Visa) funktioniert ohne Einschränkungen bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter. Die aktuelle PIN bleibt gültig.
Ja, im Zuge der Fusion wachsen auch die Onlineauftritte der zwei Altbanken zur neuen VR Bank in Thüringen zusammen. Dies nimmt jedoch einige Zeit in Anspruch. Daraus ergeben sich immer einmal wieder auch optische Änderungen, da wir das beste aus zwei Banken für Sie zusammenführen und verbessern.
Dass Sie bei Ihrer VR Bank in Thüringen richtig sind, erkennen Sie an dem Zertifikat der Bank (Klick auf das Schlosssymbol in der Browserleiste). Nach der technischen Fusion lautet des Zertifikat auf die VR Bank in Thüringen eG.
Bis Donnerstag, den 24. Oktober erreichen Sie uns unter den bisherigen Telefonnummern.
- Kunden der bisherigen Nordthüringer Volksbank: 036316550
- Kunden der bisherigen VR Bank Westthüringen: 036014740
Am Freitag, 25. Oktober, steht der telefonische Kundenservice der Nordthüringer Volksbank eG ganztägig und der VR Bank Westthüringen ab 14:00 Uhr nicht zur Verfügung.
Ab Montag, 28. Oktober, erreichen Sie uns dann wieder im gewohnten Umfeld als neues Serviceteam.
Merken Sie sich hier schon einmal die 036014740 als neue Nummer von Montag bis Freitag von 08:00-18:00 Uhr vor.
Ja, wenn es die Nummer: 036014740 ist.
Im Zuge der Fusion wurde auch ein neues Telefonsystem in Betrieb genommen, wodurch sich die Rufnummern ändern.
So erscheint bei Anrufen aus der bisherigen Nordthüringer Volksbank eG künftig auf Ihren Displays die Mühlhäuser Vorwahl 03601 gefolgt von 474-0 bzw. einer dreistelligen Durchwahlnummer. Für einen Übergangszeitraum erreichen Sie Ihre Beraterinnen und Berater jedoch noch unter den bisherigen Rufnummern, die umgeleitet werden.
Alle mit der Nordthüringer Volksbank eG bzw. VR-Bank Westthüringen eG abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen behalten bis zum jeweiligen Ende der Laufzeit ihre Gültigkeit.
Die bestehenden Kreditverträge, Sparverträge, Sparbücher und sonstigen Urkunden sind weiterhin gültig. Auch die Konditionen bleiben während der Vertragsdauer bestehen.
Ihre Wertpapiere verwahren wir weiterhin in Ihrem Depot. Dabei ist es möglich, dass sich Ihre Depotnummer ändert. Über eine solche Änderung werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Schecks und andere Zahlungsvordrucke können Sie in unseren Filialen kostenfrei gegen neue Exemplare tauschen. Während der Übergangsfrist von mindestens 12 Monaten können Sie Vordrucke oder Briefpapier mit alter IBAN und altem BIC noch weiterverwenden.
Gleichwohl empfehlen wir Ihnen, Ihre Schecks- und Zahlungsverkehrsvordrucke bis Ende 2024 aufzubrauchen.
Einzüge der VR Bank in Thüringen eG werden zukünftig mit der neuen Gläubiger-ID durchgeführt. Diese Einzüge erfolgen gegebenenfalls mit einer neuen Mandatsreferenz, die den Kunden im Rahmen der ersten Zahlung mitgeteilt werden.
Der Freistellungsauftrag bleibt bestehen.
Wenn Sie Freistellungsaufträge in beiden Häusern gestellt haben, werden diese, genau wie Ihre Konten, nach der Fusion zusammengeführt.
- Die Rechte der Mitglieder in Angelegenheiten der Genossenschaft werden wie bisher in einer Vertreterversammlung wahrgenommen.
- Es ergibt sich lediglich für die Mitglieder der VR Bank Westthüringen eG eine Änderung bezüglich der Höhe des einzelnen Geschäftsanteils von bisher 100,00 Euro (dann 50,00 Euro). Die Höhe der Gesamtgeschäftsguthabens verändert sich hierdurch nicht.
- Bei Kunden, die heute schon Mitglieder beider Häuser sind, werden die Geschäftsguthaben automatisch zusammengeführt.
- Wir werden weiterhin den direkten Dialog mit unseren Vertretern persönlich pflegen.
Eine Dividendenzahlung hängt wie bisher vom jeweiligen Geschäftsverlauf der Bank ab. Ihre Höhe wird jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres vom Vorstand und Aufsichtsrat der Vertreterversammlung zur Genehmigung vorgeschlagen.
- Im Gegenteil: Die Stärkung des bürgerschaftlichen, gesellschaftlichen Engagements ist und bleibt für uns eine Herzensangelegenheit. Gemeinnützige Vereine und Institutionen vor Ort werden wir also im gewohnten Umfang weiter fördern und unsere Fördermöglichkeiten noch weiterentwickeln.
- Die bestehende Stiftung Westthüringen wird weiterhin ihren satzungsgemäßen Zweck in unserem Geschäftsgebiet erfüllen.
Fragen für Firmen- und Vereinskunden
Da sich für Sie bzw. für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein als Kunde der VR Bank in Thüringen eG nicht nur der Bankname, sondern evtl. auch Ihre Kontodaten (IBAN und BIC) ändern (insbesondere bei den Kunden der bisherigen: Nordthüringer Volksbank eG), müssen Sie diese neuen Informationen auch auf Ihren offiziellen Dokumenten hinterlegen, ebenso in Ihren Online-Auftritten oder -angeboten. Bitte verbrauchen Sie größere Mengen möglichst rasch auf. Bei Neudruck von Brief- und Rechnungsbögen empfehlen wir, neben der neuen IBAN auch den neuen BIC anzugeben. Sollte aktuell eine Nachbestellung Ihrer Geschäftsausstattung wie Briefbögen oder Rechnungsvordrucke anstehen, empfehlen wir Ihnen, diese vor dem 25. Oktober nur in einer kleinen Menge zu ordern oder - wenn möglich – ganz bis zur Umstellung Ihrer Bankdaten zu warten.
Ihre neue IBAN übermitteln wir Ihnen in einem separaten Schreiben rechtzeitig vor technischer Fusion. Bitte verwenden Sie die neue IBAN erst ab dem 28. Oktober und beauftragen Sie den Druck neuer Briefbögen oder ändern Sie Ihre eigenen Vordrucke bzw. Vorlagen erst ab diesem Datum. Ebenso teilen Sie bitte Ihrem Steuerberater oder Geschäftspartnern die neue IBAN erst ab dem 25. Oktober mit. Bitte achten Sie darauf, keine Kombination aus alter und neuer IBAN zu verwenden, da es ansonsten zu Fehlbuchungen kommt.
Sollte Ihr Unternehmen bei uns mehr als 20 Konten führen, so werden Sie an diesem Tag zwei oder mehrere Briefe mit Ihren neuen IBANs erhalten, da aus technischen Gründen stets nur 20 alte und neue IBANs in einem Brief dargestellt werden können. Diese Briefe sind - abgesehen von der IBAN-Tabelle - inhaltlich natürlich gleichlautend.
Für Sie ergeben sich keine Änderungen. Insbesondere ergeben sich keine Änderungen an dem Lastschriftmandat. Sollte einer Ihrer Kunden, von dem Sie einziehen, sein Konto bei der ehemaligen Nordthüringer Volksbank eG unterhalten, wird auf die neuen Bankverbindungsdaten umgestellt.
Da sich Ihre IBAN verändert hat, teilen Sie bitte Ihrem Zahlungspartner die neue IBAN mit.
Wichtig: Sofern Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger beide ihre Konten bei uns unterhalten, haben wir die neue IBAN bereits für Sie hinterlegt.
Bei allen Zahlungen, die von extern kommen, wie z.B. Überweisungsgutschrift, Dauerauftragsgutschrift, Belastung einer Einzel- oder Dauerlastschrift, müssen Sie dem jeweiligen Zahlungspartnern die neue Bankverbindungsdaten mitteilen.
- Bestehende Firmenlastschrift-Mandate
Die aktuellen, bei der Bank hinterlegten Firmenlastschrift-Mandate sind nach der Fusion weiterhin technisch gültig. Dennoch ist es erforderlich, diese Mandate zeitnah zu aktualisieren. Informieren Sie Ihre Geschäftspartner über die Änderung Ihrer IBAN(s). Bitte vereinbaren Sie neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandate und reichen uns diese zeitnah ein. - Neue Firmenlastschrift-Mandate
Bei neuen Firmenlastschrift-Mandaten, die erst nach der technischen Fusion gültig sind, geben Sie bitte Ihre neue(n) IBAN(s) an.
Nein. Vorgedruckte Überweisungsträger mit alter IBAN müssen spätestens am 25. Oktober bei uns eingegangen sein, um noch verarbeitet zu werden. Ab dem 28. Oktober müssen vorgedruckte Überweisungsträger mit der neuen IBAN versehen sein. Andernfalls kommt es zu spürbaren Verzögerungen bei der Ausführung.
Bei Zahlscheinen (Ihre Empfängerkontonummer ist vorgedruckt) leiten wir Zahlungen, die nach dem 25. Oktober noch auf die alte IBAN angewiesen werden, automatisch auf die neue IBAN um. Wir empfehlen Ihnen jedoch, ab dem 28. Oktober neue Zahlscheine mit neuer IBAN zu verwenden.
Verwenden Sie ab dem 25. Oktober nur noch die neuen Bankverbindungsdaten. Ihre bereits bestehenden Zahlungseingänge & -ausgänge (z.B. Lastschriften, Daueraufträge) leiten wir bis auf weiteres wie gewohnt weiter. Wir stellen sicher, dass diese Zahlungen auch weiterhin ankommen. Perspektivisch muss auch bei diesen Zahlungen die IBAN aktualisiert werden. Sie erhalten in jedem Fall frühzeitig eine Mitteilung, ab wann diese Weiterleitung endet. Eingänge und Abbucher, die noch die alte IBAN nutzen, teilen wir Ihnen dann selbstverständlich mit.
Alle größeren Institutionen erhalten von uns automatisch Benachrichtigungen über die Änderung der IBAN. Allerdings haben wir keinen Einfluss darauf, ob die Anbieter aufgrund unserer Benachrichtigung die Datenänderung vornehmen. Bitte weisen Sie daher Ihre Kunden und Lieferanten im Rahmen Ihrer üblichen Korrespondenz eigenständig auf die neue IBAN hin.
Das Verfahren EBICS steht Ihnen zur technischen Fusion leider auch nicht zur Verfügung.
Ihre fertigen Inlands-Aufträge müssen Sie bis Feitag, den 25.10.2024 bis 14:00 Uhr bei uns eingereicht haben.
Ihre fertigen Auslands-Aufträge müssen Sie bis Donnerstang, den 24.10.2024 bis 14:00 Uhr eingereicht haben.
Während der Umstellungsarbeiten bei der technischen Fusion ab Freitag den 25.10.2024 ist es nicht möglich, Daten an das EBICS-System zu übertragen oder abzurufen.
Falls von Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht unterzeichnete Aufträge in der verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) enthalten sind, können diese nach der technischen Fusion nicht mehr unterzeichnet werden. Daher ist eine erneute Einreichung dieser Zahlungsverkehrsaufträge notwendig.
Ab bzw. nach der technischen Fusion, ab den 27.10.2024 ist auch nur noch eine Kommunikation mit neuer Bankverbindung möglich. Diese erhalten Sie in einem separaten Schreiben.
Bis 24. Oktober können Sie Zahlungsverkehrsdateien, die Sie aus Zahlungsverkehrsprogrammen erstellen, unter Ihrer alten IBAN auf dem bisher bekannten Weg hochladen. Am 25. Oktober sind die Möglichkeiten, Dateien hochzuladen, stark eingeschränkt. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, diese bereits am 24. Oktober hochzuladen. Eine Gewähr, dass am 25. Oktober der Upload gelingt, können wir nicht übernehmen. Sollte der Upload gelingen, erfolgt die Verbuchung jedoch erst am 28. Oktober.
Am 26./27. Oktober stehen Ihnen keine Anwendungen zur Verfügung.
Ab 28. Oktober können Sie Zahlungsverkehrsdateien, die mit neuer IBAN erstellt wurden, auf dem bisher bekannten Weg hochladen. Sollte die Zahlungsverkehrsdatei vor dem 25. Oktober mit alter IBAN erstellt worden sein, führt ein Hochladen zu einem Fehler. Bitte löschen Sie daher die Datei und erzeugen eine neue Datei mit neuer IBAN.
Dem Steuerberater mit Anbindung an Servicerechenzentren (z. B. DATEV, EFIS, LANdata, KIV, EBsec), sind die geänderten Zahlungsdaten möglichst zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Ab 25.10.2024 können nur noch Aufträge eingereicht und Kontoinformationen abgerufen werden, wenn die IBAN im Service-Rechenzentrums-Programm umgestellt wurde.
Ihr Steuerberater erstellt für Sie Zahlungsverkehrsaufträge oder erhält automatisiert Kontoinformationen:
Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater im Vorfeld terminlich ab. Mutmaßlich ist Ihr Steuerberater mit mehreren Mandanten durch die IBAN-Umstellung betroffen und dadurch besteht die Gefahr eines zeitlichen Engpasses. Im Idealfall teilen Sie Ihrem Steuerberater am 25. Oktober die neue IBAN mit und Ihr Steuerberater nimmt die Umstellung zaggleich vor. Dadurch ist gewährleistet, dass Umsatzinformationen abrufbar sind.
Sollte Ihr Steuerberater in der vorherigen Abstimmung auf zeitliche Engpässe hinweisen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu beauftragen, alle bis zur Änderung der IBAN in der Service-Rechenzentrum-Anwendung SRZ (z. B. DATEV, EFIS, LANdata, KIV, EBsec) zu leistenden Zahlungen bis 24. Oktober einzureichen. Am 25. - 27. Oktober ist keine Einreichung von Aufträgen möglich. Ab dem 28. Oktober können nur Aufträge eingereicht werden, wenn die IBAN im SRZ-Programm umgestellt wurde. Ebenso können Kontoinformationen ab dem 28. Oktober erst dann zur Verfügung gestellt werden, wenn auf die neue IBAN umgestellt wurde.
Sie nutzen selbst Service-Rechenzentrum-Anwendungen (z. B. DATEV Unternehmen Online):
Bitte führen Sie alle Zahlungen mit alter IBAN bis spätestens 24. Oktober aus. Der Abruf von Kontoinformationen ist am 25. Oktober bis 15:00 Uhr möglich. Am 25. - 27. Oktober können keine Zahlungsaufträge entgegengenommen werden. Bitte ändern Sie am 28. Oktober die IBAN in den Einstellungen der Service-Rechenzentrum-Anwendung. Bitte beachten Sie ggf. auch eine eventuelle Änderung der Kontenbezeichnung im Kontenplan des Buchhaltungsteils Ihrer Service-Rechenzentrum-Anwendung. Ab dem 28. Oktober können nur noch Zahlungsaufträge mit neuer IBAN eingereicht werden bzw. Kontoinformationen übertragen werden.
Die Kartenterminals sind durch das Fusionswochenende nicht beinträchtigt.
Nutzen Sie kein Händlerterminal der Nordthüringer Volksbank eG, so teilen Sie Ihre neue Bankverbindung Ihrem Netzbetreiber mit.
Stand: 09.10.2024